Dienstag, 24. Mai 2011

das Schuldige ist gefunden



aus gegebenem Anlass, ich hatte D. in Verdacht, aber nun ist er rehabilitiert, das Schuldige ist gefunden:


es hockt unterm schrank

im staub einer bank

mal sitzt es im keller

ob dunkel ob heller

ist nicht zu erhaschen

durchschlüpft alle maschen

-

was es nun sei

ist mir einerlei

gern möchte ich‘s morden

doch kann ich‘s nicht orten

werd ich beinah verrückt

dann ist es entzückt

-


was hat es getan

was tat es mir an

heut war’s meine uhr

gut gestern war’s nur

mein ausweis, der gelbe

s’ist immer dasselbe

-


jetzt neulich ein grauen

in abgründe schauen

meine Karte fürs geld

mein zugang zur welt

es hat keinen zweck

die war einfach weg

-


schon schleicht es heran

auf verborgener bahn

legt ganz ohne sinn

es irgendwo hin

ein schrei gellt durchs haus

das halt ich nicht aus

-

hier geht es jetzt um

verkauft mich für dumm

und sollt ich’s je orten

ich werde es morden!



1 Kommentar:

D. hat gesagt…

Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig