Samstag, 6. Juni 2020

Maskenpflicht



Um ein wenig Klarheit in die Maskenpflicht zu bringen hier einige Hinweise für den Nordhessischen Raum:

1) Es besteht generelle Maskenpflicht für alle lebende, ablebende und  nicht lebende natürliche  Personen bis drei Tage nach der Beerdigung. Das Nähere regelt der Friedhofswart im Einvernehmen mit der oberen Wasserbehörde.

2) Zur besseren Identifizierung bei Maskenverstößen tragen Frauen grüne Maskinnen, Männer schwarze Masken, Verschiedene gelbe Mask**, außer sie sind verschieden, siehe Punkt 1.

3) Die Tragezeit beträgt neun Monate, in der immer eine Maske zu tragen ist.

4) Schon vor dem Aufsetzen der Maske ist das Gesicht anzulegen, falls nicht vorhanden reicht auch das Anlegen des zweiten Gesichtes.

5) Betritt die Maske eine Verkaufstätte und führt keine Person mit, ist diese mit Bußgeld nicht unter zwei Jahren zu belegen. Dies gilt besonders für Verkaufstätten, die mehr als drei Jahren geschlossen sind.

6) Kinder* sind nicht zwingend vorgeschrieben. Sollten sie doch mitgeführt werden, können sie mit den üblichen Mitteln ruhig gestellt werden (LSD, Doppelkorn, Chips). Die Farbe der Kinder* bleibt den Erziehungsunfähigen freigestellt.

*Kindermaske

7) In nicht seltenen Fällen ist nebenstehende Großmaske anzuraten


Bei weiteren Fragen wählen sie elf6 elf7!


                                 Ihr Maggi's Draht und Gesund-Heiz-Amt




Und immer daran denken:


Ein Leben ohne Maske ist wie  Glyphosat 
ohne Landwirtschaft






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